MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.

XING

INSTAGRAM

Klienten-Info

Kurz-Info: Privatanteil bei gemischter Computer-Nutzung

Mai 2003
Kategorien: Klienten-Info

Bei Verwendung von Computern im Privathaushalt vertritt das BMF die Ansicht, dass der Privatanteil üblicherweise 40 % beträgt. Bei Glaubhaftmachung einer höheren betrieblichen/beruflichen Nutzung kann der Privatanteil auch geringer sein. Der Privatanteil ist sowohl für das Grundgerät als auch für sämtliche mit dem Betrieb im Zusammenhang stehenden Aufwendungen anzuwenden. Beispielsweise wird angeführt: Fax und Telefonweiche, Disketten, Drucker, Scanner sowie Fax- und Telefonanteile.

Bild: © PhotographyByMK - Fotolia

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.