MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
Die Behandlung sonstiger Leistungen ausländischer Unternehmer im Inland an Unternehmer wird neu geregelt. Ab 1. Jänner 2004 wird gem. § 19 Abs. 1 UStG die Steuer vom Empfänger der Leistung geschuldet. Die Haftung des inländischen Leistungsempfängers entfällt, da der Aussteller der Rechnung (= der leistende Unternehmer) für diese Steuer haftet.
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