MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
Laut Erlass des BMF kann das Finanzamt - bei Vorliegen folgender Voraussetzungen - von der Erhebung der Grunderwerbsteuer Abstand nehmen:
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