MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2010, welches derzeit im Begutachtungsentwurf vorliegt, sollen Meldeverpflichtungen ausgedehnt und zusätzlich weitere Haftungen bzw. Abzugssteuern eingeführt werden. Darüber hinaus sind im Begutachtungsentwurf insbesondere Einschränkungen für die Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen nach § 10 KStG vorgesehen. Nachfolgend werden die bedeutendsten geplanten Änderungen dargestellt.
Ob die Entwurfsfassung in dieser Form Gesetz wird bleibt abzuwarten. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
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