MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
Wie jedes Jahr gilt es folgende Fristen zum 30. September 2018 bzw. ab 1. Oktober 2018 zu beachten : Bis spätestens 30. September 2018 können noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2018 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim...
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Am 30. September 2018 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2017 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische Finanzverwaltung...
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Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2017 per 30.9.2018 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die...
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