MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
Änderung im Gewährleistungsrecht ab 1. Jänner 2002 Mit BGBl I 2001/48 wurden die Gewährleistungsbestimmungen des ABGB und des Konsumentenschutzgesetzes dem EU-Recht angepasst. Gewährleistungsfristen Zwei Jahre für bewegliche Sachen (bisher 6 Monate),...
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Korrektur Klienten-Info September 2001 Die Berechnungsformel für das Feiertagsentgelt lautet richtig wie folgt: 20.000/(3 x 26) = 256,- Feiertagsentgelt
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Nicht nummerierte Eingangs- sowie Ausgangsrechnungen ohne Leistungszeitraum können die Schätzungsbefugnis des Fiskus auslösen Der Berufungssenat II der FLD Wien, NÖ und Bgld kam am 12. März 1998 zu der Rechtsauffassung, dass sowohl die Nichtnummerierung der...
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