Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels, von Dienstleistungsunternehmen sowie von Freizeit- und Sportbetrieben zum Zweck des Erwerbs von Waren, der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder der Benützung von Freizeit- und Sportbetrieben ist untersagt ....
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Ärzte erzielen mit ihrer Tätigkeit Einkünfte aus selbständiger Arbeit , welche in der Umsatzsteuer unecht befreit sind, weshalb auch ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Diese Befreiung gilt jedoch nur für Umsätze , die in direktem Zusammenhang mit...
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Ein Arzt hatte mit Beginn seiner Pension eine selbständige Notarzttätigkeit aufgenommen und neben den Pensionsbezügen auch selbständige ärztliche Einkünfte aus dieser Tätigkeit erzielt. In Summe wurden mit diesen selbständigen Einkünften...
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