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Beitragsrecht
:: Erhöhung der Krankenversicherung für Pensionisten
Der Beitragssatz erhöht sich von 3,75 % auf 4,25 %. Eine weitere Erhöhung tritt ab 1. Jänner 2005 auf 4,75 % ein. Infolge äußerst geringfügiger Pensionserhöhung wird es in vielen Fällen infolge Steuerbelastung und Erhöhung der Sozialversicherung möglicherweise zu geringeren Nettopensionen kommen.
:: Einheitlicher Krankenversicherungsbeitragssatz
Für Arbeiter und Angestellte wird der einheitliche Beitragssatz mit 7,3 % festgesetzt. Damit kommt es bei Arbeitern zu einer Senkung um 0,3 % Punkte und bei Angestellten zu einer Erhöhung um 0,4 % Punkte.
Bei freien Dienstverträgen erfolgt die Anhebung auf 6,9%.
:: Krankenversicherungszusatzbeitrag für Freizeitunfälle
Der ausschließlich vom Dienstnehmer zu tragende Krankenversicherungsbeitrag beträgt 0,1% der Beitragsgrundlage.
:: Übersicht Krankenversicherungs-Beiträge
DN-Anteil | DG-Anteil | Summe | |
Angestellte |
3,7%
|
3,7%
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7,4%
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Arbeiter |
3,9%
|
3,5%
|
7,4%
|
Freie Dienstnehmer |
3,55%
|
3,45%
|
7,0%
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:: Beitragsentlastungen für ältere Arbeitnehmer
Bild: © Francois Doisnel - Fotolia