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Keine Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten bis zum 1.10.2002
Die direkten finanziellen Hilfestellungen für die Opfer der Flutkatastrophe betragen 650 Millionen EURO. Darüber hinaus hat am 19. August die Bundesregierung im Ministerrat eine Gesetzesvorlage mit umfangreichen steuerlichen Maßnahmen zur Hilfestellung beschlossen.
In weiterer Folge sollen die steuerlichen Maßnahmen vorgestellt werden, nähere Infos erhalten Sie in unserer Kanzlei und unter der kostenlosen Hotline der Bundesregierung in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr: 0800 / 222 666
Steuerliche Maßnahmen der Regierungsvorlage im Überblick:
Vor dem 1.10.2002 soll es weder zu Säumnisfolgen, Terminverlustverständigungen nach § 230 Abs. 5 BAO noch zur Ausfertigung von Rückstandsausweisen kommen."
Konkret bedeutet dies, dass für Steuern, die ab dem 7. August 2002 verspätet entrichtet wurden, keine Säumniszuschläge zu zahlen sind, wenn diese bis zum 1.10.2002 ordnungsgemäß bezahlt werden. Diese Regelung gilt für alle an die Finanzämter zu entrichtenden Abgaben (insbesondere Umsatzsteuer, Lohnabgaben, Körperschaftssteuer, Einkommensteuer) und für alle (!) Steuerpflichtigen - unabhängig, ob man von der Katastrophe betroffen ist oder nicht. Werden die Abgaben bis zum 1. Oktober 2002 nicht entrichtet, sollte bis zu diesem Tag ein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht werden.Bild: © jayrb - Fotolia