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Anstelle von vier Stufen sind nunmehr sieben Tarifstufen vorgesehen, wobei weiterhin die ersten 11.000 € steuerfrei bleiben. Der neue Höchstsatz von 55% wird für die Jahre 2016 bis 2020 (auf fünf Jahre befristete Maßnahme) eingeführt und betrifft die Einkommensteile über 1,0 Mio. €. Die Tarifreform sorgt für jährliche Steuerentlastungen zwischen rund 500 € (bei einem Monatseinkommen von 1.500 € brutto) und etwas über 2.000 € (bei einem Monatseinkommen von 10.000 € brutto).
Im Detail sieht das neue Tarifmodell wie folgt aus:
Neu |
Alt |
||
Stufe bis € |
Steuersatz |
Stufe bis € |
Steuersatz |
11.000 |
0% |
11.000 |
0% |
18.000 |
25% |
25.000 |
36,50% |
31.000 |
35% |
60.000 |
43,21% |
60.000 |
42% |
darüber |
50% |
90.000 |
48% |
||
1.000.000 |
50% |
||
darüber |
55% |
Darüber hinaus kommt es noch zu weiteren Entlastungen bzw. wirtschaftsfördernden Maßnahmen:
Bild: © Zerbor - Fotolia