Auf Grund von § 47 Abs. 4 EStG, der für eine gemeinsame Versteuerung getrennt zufließender Pensionen eine Verordnungsermächtigung vorsieht, hat das BMF folgende Verordnungen erlassen: BGBl II Nr.: 55/2001, 384/ 2001 und 255/2006.
Ab 1. Jänner 2007 können anstelle der Steuerveranlagung, folgende Pensionsbezüge von jener bezugsauszahlenden Stelle, die den höheren steuerpflichtigen Bezug auszahlt, gemeinsam lohnversteuert werden:
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