MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
Bisher galt der Buchnachweis als materiellrechtliche Voraussetzung für die Steuerfreiheit einer Ausfuhrlieferung. Dies hat sich nun seit VfGH 12.12.2003, B 916/02 geändert. In diesem Erkenntnis wird die Aberkennung der Steuerfreiheit für eine Ausfuhrlieferung alleine wegen des fehlenden Buchnachweises als überschießend und mit dem Gleichheitssatz unvereinbar erklärt.
Bild: © gunnar3000 - Fotolia