MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
In Anpassung an die EU-Gemeinsamen Konsularischen Instruktionen, ist eine kräftige Anhebung der Visagebühren laut § 14 Tp 8 Gebührengesetz vorgesehen. So wird z.B. das Durchreisevisum von bisher € 10,- auf € 35,-, der unbefristete Aufenthaltstitel von bisher € 76,- auf € 130,- erhöht.
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