MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
Wie jedes Jahr gilt es folgende Fristen zum 30. September 2017 bzw. ab 1. Oktober 2017 zu beachten : Bis spätestens 30. September 2017 können noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2017 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim...
Artikel lesen
Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2016 per 30.9.2017 zu erfolgen. Davon betroffen sind Kapitalgesellschaften und verdeckte Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH & Co KG), bei denen die...
Artikel lesen
Am 30. September 2017 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2016 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Die Anträge sind dabei elektronisch über FinanzOnline einzureichen. Die österreichische Finanzverwaltung...
Artikel lesen