MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2021 bzw. ab 1. Oktober 2021 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2021 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2021 für Einkommen- und...
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Die Vielzahl an Maßnahmen und Förderungen gegen die Corona-Pandemie lässt einen leicht den Überblick verlieren. Nachfolgend werden - wie gewohnt - Neuerungen, Updates und Fristen der verschiedenen Themenbereiche dargestellt. "Ausfallsbonus II" seit 16. August...
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Die verpflichtende Form der elektronischen Einreichung beim Firmenbuchgericht hat für Jahresabschlüsse zum 31.12.2020 coronabedingt bis 31.12.2021 (anstelle 30.9.2021) zu erfolgen. Die Frist für die Veröffentlichung wurde somit wiederum mit Hinweis auf die durch COVID-19...
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