MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
1. Einkommensteuer Aufwendungen oder Ausgaben für ein in der Wohnung gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung dürfen nach § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG prinzipiell nicht abgezogen werden . Liegt jedoch der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen...
Artikel lesen
§ 20 Abs. 1 Z 2 lit b EStG bestimmt, dass Ausgaben, die die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind, nicht von den Einkünften abgezogen werden dürfen. Ausgaben in Zusammenhang mit der Anschaffung eines...
Artikel lesen
Kreditkartentrinkgelder im Gastgewerbe, die vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer ausbezahlt werden, sind als Bezüge aus einem bestehenden Dienstverhältnis zu qualifizieren und der Lohnsteuer zu unterziehen. Problematisch war oftmals eine exakte Zuordnung der in diesem Zusammenhang...
Artikel lesen