MIR IST NICHT NUR WICHTIG, DASS DIE ZAHLEN STIMMEN, SONDERN AUCH DASS SIE VERSTEHEN, WAS DIESE ZAHLEN FÜR SIE BEDEUTEN.
Bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr ist auf Grund der Übergangslösung gem. § 26c Z 2 KStG der auf das Jahr 2004 entfallende Gewinnanteil noch mit 34% zu versteuern. Für die Aufteilung des Gesamtgewinnes, der im Jahre2005 zu versteuern ist, normiert das...
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Die in der Klienten-Info Juli 2005 aufgezeigte Unklarheit betreffend die Besteuerung von Zertifikaten hat das BMF in den Aussendungen vom 17. Juni bzw. 1. August 2005 nunmehr wie folgt beseitigt: Für den Ertrag (Wertsteigerung) jedes ab dem 1. August 2005 emittierten Zertifikates...
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Im Artikel „Steuerklausel…“ (Klienten-Info 10/2005) kam es bei den diesbezüglichen Ausführungen zu einer Vermischung der Tatbestände Verlust des halben Steuersatzes (§§ 24 u. 37 EStG) und Verlust der Steuerfreistellung der stillen Reserven (§...
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