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Für die Praxis nicht unwesentliche Änderungen wurden in der Gewerbeordnung (BGBl. I 85/2013) bei den betriebsanlagenrechtlichen Bestimmungen vorgenommen, die bereits auch im Wesentlichen mit 29.5.2013 in Kraft getreten sind:
Geändert wurden auch die Haftpflichtversicherungsbestimmungen für Baumeister:
Anpassungen an die neuen Vorschriften zu den Verwaltungsgerichten:
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