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Das Lohnsteuerprotokoll 2003 stellt hiezu folgendes klar:
:: Grundsatz
Die vom Arbeitgeber übernommenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung stellen einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar und sind der Steuerbemessungsgrundlage sowie der Bemessungsgrundlage für Dienstgeberbeitrag, Dienstgeberzuschlag und Kommunalsteuer hinzuzurechnen.
:: Nachzahlung auf Grund einer GPLA
Die Abkürzung bedeutet: Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben.