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Die ab 1.1.2008 in Italien in Kraft getretene Steuerreform beinhaltet als plakative Änderungen die Senkung des Körperschaftsteuersatzes, die Begünstigung thesaurierter Gewinne von Einzelunternehmern und Personengesellschaften sowie eine Angleichung der mit Ausschüttungen zusammenhängenden Steuerbelastung zwischen ausländischen und inländischen Körperschaften als Empfänger. Die Gegenfinanzierung der Steuerreform beruht auf Einschränkungen bei Abschreibungen sowie bei dem Abzug von Zinsaufwendungen (Zinsschranke). Die nachfolgenden Punkte sollen Auswirkungen auf die Attraktivität Italiens als Unternehmensstandort sowie Konsequenzen für Beteiligungen an italienischen Unternehmen darstellen.
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